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	<title>Bloggen mit Antonius Quodt &#187; HOAI</title>
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	<description>Interessantes aus der Welt des Lichtes, bzw. was mich sonst so beschäftigt...</description>
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		<title>Erfolgsabhängige Vergütung für Rechtsanwälte</title>
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		<pubDate>Sun, 29 Jun 2008 11:57:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Antonius Quodt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltshonorar]]></category>
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		<description><![CDATA[Nicht alle amerikanischen Vorbilder finde ich aus europäischer Sicht nachahmenswert. Einen gewissen Spielraum, oder besser formuliert eine Änderung der bisherigen Praxis bei der Ermittlung von Anwaltshonoraren, halte ich dagegen für längst überfällig. Aus finanzieller Sicht dürfte es weniger ehrgeizigen Anwälten und Kanzleien ziemlich egal sein ob ein Prozess gewonnen wird oder nicht, dass Honorar wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht alle amerikanischen Vorbilder finde ich aus europäischer Sicht nachahmenswert. Einen gewissen Spielraum, oder besser formuliert eine Änderung der bisherigen Praxis bei der Ermittlung von Anwaltshonoraren, halte ich dagegen für längst überfällig.  Aus finanzieller Sicht dürfte es weniger ehrgeizigen Anwälten und Kanzleien ziemlich egal sein ob ein Prozess gewonnen wird oder nicht, dass Honorar wird in jedem Fall gezahlt. Anders zum Beispiel bei Architekten, deren <a title="HOAI bei Wikepedia" href="http://de.wikipedia.org/wiki/HOAI" target="_blank">HOAI</a> unter anderem durch die Einbindung von Generalunternehmern, oftmals in der Praxis nur noch die Wertigkeit einer Wunschliste zukommt. Gutes Geld für gute Arbeit, so wie es in vielen Dienstleistungsberufen üblich ist, könnte ab dem 01. Juli 2008 auch in deutschen Kanzleien zur angewandten Praxis gehören.  Ungern  erinnere ich mich an einen kleinen Verkehrsunfall in Köln, bei dem ich Wochen nach dem Ereignis  von unsrer Versicherung erfuhr das ich nun plötzlich nicht der Geschädigte sei, sondern der Unfallverursacher. Recht überrascht beauftragten wir eine Brühler Kanzlei, deren Schwerpunkt wohl eher das Arbeitsrecht ist, mit der Bearbeitung des Bagatellschadens. Die erste Verhandlung lies ich mir auch nicht entgehen, und war recht zuversichtlich das  der Vorgang in unserem Sinne geklärt werden könnte. Schließlich musste nur noch ein Zeuge angehört werden. Bei dieser Anhörung in der zweiten Verhandlung muss der Weg zum Kölner Amtsgericht wohl recht felsig gewesen sein. Jedenfalls blieben alle Argumentationen und Sachverhalte aus der ersten Verhandlung unberücksichtigt, bzw. wurden von der aus unserer Kanzlei entsandten, aber offensichtlich ahnungslosen &#8220;Stationsreferendarin&#8221; nicht erneut benannt. Mit Erhalt des Urteils fiel mir dann auch mein Alter Lehrer Knechtges wieder ein, der uns damals immer predigte, dass es vor Gericht kein Recht sondern nur ein Urteil geben würde. Ob die Dresdner Anwältin geahnt hat, die trotz des strikten Verbotes der erfolgsabhängigen Anwaltstätigkeit ein Entschädigungsverfahren für jüdische Alteigentümer anstrebte, was sie damit in der deutschen Juristenlandschaft auslösen würde? Das sie ein Drittel der erstrittenen Summe von € 150.000 als Honorar für ihre Leistung beanspruchte, hatte eine Strafe der Anwaltskammer Sachsen zur Folge. Daraufhin zog die engagierte Frau dann bis vor das Bundesverfassungsgericht &#8211; und gewann. Das höhste deutsche Gericht beauftrage den Gesetzgeber die Regelungen zu den Erfolgshonoraren zu überarbeiten. Sicherlich wird sich mit dem neuen Recht nicht umgehend alles ändern, aber bisherige Maßstäbe oder Selbstverständlichkeiten sind mit dem höchstrichterlichen Urteil wirklich in Frage gestellt.</p>
<p>Zum Originaltext von Tobias Sommer in der <a title="Originaltext Welt am Sonntag" href="http://www.welt.de/wams_print/article2158159/Klaeger_profitieren_vom_Bonus_fuer_den_Anwalt.html" target="_blank">Welt am Sonntag</a> vom 29.06.2008</p>
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