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Ereignisse auf der Loveparade Duisburg, bzw. wer kümmert sich um Oberbürgermeister Adolf Sauerland?


Sonntag, August 1, 2010

Über den Umstand das letzte Woche in Duisburg Dinge passiert sind, die nicht hätten geschehen dürfen, sollte Einigkeit herrschen. Aber mit der Art und Weise wie viele Menschen und Medien nun mit den derzeitigen “Schuldigen” umgehen, gibt mir zu denken.

Wer nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft letztlich als Beschuldigter übrig bleibt, wird ermittelt werden. Vermutlich wird dies keine Einzelperson sein, denn blickt man auf Ereignisse aus der Vergangenheit, sind oft das zeitgleiche Versagen mehrerer Sicherheitsvorkehrungen die wesentliche Ursache für den immer tragischen Tod von Menschen.

Mein intensives Interesse an den genauen Vorgängen vor Ort ist beruflich begründet. Denn nach §39 VStättV, (Quelle: Landesregierung Schleswig Holstein) habe ich in den letzten Jahren für verschiedene Veranstaltungen Verantwortung übernommen. Dies allerdings mit der Einschränkung, dass ich selten mehr als 5000 Menschen auf einer Versammlungsstätte verzeichnen musste, also weit unterhalb der den Publikumsmengen der Loveparade.

Dennoch traue ich mir eine gewisse Fachkenntnis zu um einzelne Vorgänge zu beurteilen, und wage den Blick aus einer anderen Perspektive:

Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass wegen der in der Bundesrepublik existenten Versammlungsstättenverordnung, keine Veranstaltung unsicher oder gar gefährlich ist. Vorausgesetzt natürlich, die Planer halten sich an die gültigen Regelwerke. Somit ist der spontane politische Ruf nach einer Art “Veranstaltungs-TÜV” überzogen und überflüssig, da alle wesentlichen Sicherheitsvorkehrungen bereits detailliert definiert wurden.

Wenn man von Seiten der Politik hier aktiv werden möchte, könnte man damit beginnen eine bundeseinheitliche Verordnung schaffen. Derzeit gibt es ganze 16 Versionen, also eine je Bundesland. Somit empfiehlt sich der Kauf eines zusätzlichen Buches der Autorin  Kerstin Klode aus dem Beuth-Verlag.

Dieses als länderspezifische Ergänzung zu dem Standardwerk für Veranstaltungsmeister Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung der Autoren Hartmut H. Starke, Harald Scherer und Christian A. Buschhoff.

Weiterhin wage ich zu behaupten, dass keiner an der Veranstaltungsplanung und Veranstaltungsdurchführung der Loveparade beteiligten Personen, aus finanziellen oder politischen Gründen den Tod von bis zum heutigen Tage 21 jungen Menschen sowie zahlreichen Verletzten kalkuliert hatte.

Ergänzend lässt sich erwähnen, dass die Loveparade unter Fachleuten insgesamt  “als große aggressionsfreie Veranstaltung, die außer den gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch zu viel Alkoholgenuss und vereinzeltem Drogenkonsum kein Risiko darstellt” eingestuft wird (Quelle: www.brandschutz.bureauveritas.de).

Also im direkten Vergleich zu politischen Veranstaltungen und Demonstrationen, wo man mit eventuellen Ausschreitungen zu rechnen hat, ist die Loveparade vergleichbar gefährlich wie ein Kirchentag.

Hinsichtlich der Sicherheits-, bzw. nun Haftungsfragen wird es im Detail betrachtet bereits kompliziert:

Das Baurecht kennt hier nur den “Betreiber” als Garanten für die Sicherheit. Betreiber ist, wer Inhaber  der Bau- oder Betriebsgenehmigung der Versammlungsstätte ist, als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist und die Verfügungsgewalt über die Versammlungsstätte besitzt. Die Pflicht zur Erhaltung der Sicherheit ergibt sich unmittelbar aus §3 MBO, wo es heißt: “Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.” (Quelle: Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung)

Also neben der Frage, wer nun als Betreiber gilt, stellt sich die Frage welche Areale letztlich als “Versammlungstätte” definiert und genehmigt wurden? Schließlich hat der Betreiber auch die Verkehrssicherungspflichten für alle Wege innerhalb und außerhalb der Versammlungsstätte (Fahrzeugverkehr, Park- und Wegflächen, Zuwegungen etc.) zu erfüllen.

  • Alle Flächen und Wege, die den Bauunterlagen und den Rettungswegplänen aufgeführt oder dargestellt werden, gehören zum unmittelbaren Pflichtenbereich des Betreibers.
  • Alle öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, die den privaten Bereich erschließen, unterliegen der Aufsicht der Ordnungsbehörde, die dort die Verkehrssicherungspflicht wahrzunehmen hat.

Der tatsächliche Verfügungsbereich endet sachlich und räumlich dort, wo die Einsatzkräfte z.B. die Leitung einer Rettungsmaßnahme übernehmen. Dies kann auch innerhalb der Versammlungsstätte geschehen, wenn etwa der Einsatzleiter der Feuerwehr das Kommando übernimmt. (Quelle: Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung)

Die juristische Aufarbeitung wird also wie Ansatzweise beschrieben einige Zeit in Anspruch nehmen und letztlich, allein durch den hohen Druck der Öffentlichkeit begründet, zu Erkenntnissen führen die vielleicht  erklären kann wie es zu dieser Eskalation mit 21 Todesopfern kommen konnte.

Aus diesem Grunde sollten die Gedanken zunächst auf Seiten der Angehörigen sein, die durch welche Umstände auch immer ihre engsten Verwandten oder Freunde verloren haben. Und gerade diese Menschen äußern sich öffentlich nur sehr zurückhaltend, und beklagen beispielsweise das die offizielle Trauerfeier zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt durchgeführt wurde. Weiterhin kann man nur den Rettungssanitätern, der Feuerwehr und den Polizei Respekt erweisen. In einer unüberblickbaren Situation in der viele Besucher panisch versuchen zu flüchten, rennen diese Helfer in die Mengen, also mitten in das Zentrum der Gefahr, um zu retten und zu helfen.

Im nächsten Schritt liegen die Gedanken bei den Personen, die von Medien und Öffentlichkeit als die “Verursacher” definiert werden.

Versetzen wir uns kurz in die persönliche Situation von Adolf  Sauerland. Als Oberbürgermeister ist der Mann bemüht seine Region und seine Stadt zu fördern und mit Veranstaltungen wie der Loveparade öffentlich in ein gutes Licht zu stellen.

Wenn Herr Sauerland in der Vorplanung geäußert hat, dass er diese Veranstaltung will, würde man unter normalen Umständen von einem Bürgermeister “mit Eiern” sprechen. Also ein Mann, der trotz Widrigkeiten die Interessen seiner Stadt im Auge hat.

Die “Ansage” selbst, kennt man als Arbeitnehmer vermutlich aus dem eigenen Betrieb. In jeder Firma werden von Vorgesetzten Ziele definiert (zum Beispiel Umsatzziele bei Vertrieblern), die von den Mitarbeitern umgesetzt oder erreicht werden sollen.

Das Herr Sauerland zumindest die politische Verantwortung für die Ereignisse zu tragen hat, ist ihm sicherlich klar. Das er derzeit im Amt bleiben möchte, dafür wird er seine Gründe haben. Auch wenn die Altersversorgung eines Oberbürgermeisters  etwas eigenartig (siehe Kommentar von Stefan Dietrich in der FAZ) geregelt ist, fällt es mir schwer zu glauben, dass diese Sorgen sein Handeln anführen.

Wenn ich mich in seine Person versetze, und an einer Veranstaltung aktiv beteiligt war bei der Menschen gestorben sind, würde mir alles durch den Kopf gehen… Aber bestimmt nicht meine Altersversorgung.

Ich würde mir Gedanken um die Opfer und die Hinterbliebenen machen, und wäre gerne Teil der öffentlichen Trauerfeier gewesen um den Angehörigen mein ehrliches und  tiefstes Beileid persönlich zum Ausdruck zu bringen.

Diese Anteilnahme, die sicherlich auch zur eigenen Verarbeitung der Vorgänge beträgt, bleiben dem Mann versagt. Vielmehr wird er zur öffentlichen Zielscheibe, sowie medial bereits zum jetzigen Zeitpunkt als Hauptschuldiger vorgeführt. Und dies in beängstigen und hasserfüllten Varianten, dass man sich als Beobachter fragt, wie lange der Mann diesem Druck widerstehen kann ohne sich selbst etwas anzutun.

Ähnlich, wenn auch nicht so massiv, verhält es sich mit dem Veranstalter Rainer Schaller. Das Herr Schaller mit der Veranstaltung auch wirtschaftliche Interessen verfolgt hat, kann niemanden wirklich erstaunen. Schließlich gibt es in der heutigen Zeit keine Veranstaltungen die nicht durch Sponsoren gefördert oder gar vollständig finanziert werden.

Über die Art und Inhalt der Veranstaltung muss sich jeder sein eigenes Urteil bilden. Zu den Zeiten als die Loveparade noch in Berlin ein Ereignis war, hatte diese aus meiner Sicht noch ein gewisses Flair. In Duisburg fuhren, begleitet von lauter Musik, ein paar “Floats” immer im Kreis um ein Gebäude. Da möchte ich doch jedem Teilnehmer den Kölner Karneval empfehlen. Kostet auch keinen Eintritt und man kann sogar noch Kamelle fangen.

Aber auch diese persönliche Einschätzung ist irrelevant. Man benötigt Fakten zur Urteilsbildung. Das es sich bei dem Veranstalter um einen Millionär handelt, der nur finanziellen Interessen verpflichtet ist, könnte ein voreiliger Schluss sein.

Wirft man einen Blick auf die “Technischen Richtlinien für Loveparade Farhzeuge (also die Floats…) Veranstaltungsjahr 2010 – Duisburg” (Quelle: Loveparade.de), wird erkennbar das hier nicht ausschließlich sicherheitsresistente Dilettanten am Werk waren.

Weiterhin ist zu bedenken, das es jetzt nach den Ereignissen in Duisburg viele Menschen gibt, die alles anders und natürlich besser gemacht hätten. Ich frage mich nur warum diese Menschen dann nichts unternommen haben bevor die Ereignisse eskaliert sind. Wenn ich weiß, dass es Tote geben wird, dann handelt man doch…

Auch die aktuellen Erklärungen (Quelle: ZDF Mediathek) der Bochumer Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz klingen sehr plausibel und verständlich. Ein “Geschmäckle” bekommt dieser Beitrag wenn man nach Presseberichten aus dem letzten Jahr sucht. So war den Medien am 16.01.2009  die Absage der Loveparade Bochum durch den Veranstalter zu entnehmen. Also der gleiche Rainer Schaller, der für den Standort Duisburg zu einem anderen Ergebnis gekommen ist.

Die Verantwortung für die Vorfälle kann, wenn man die Versammlungstättenverordnung erneut bemüht, nicht ausschließlich bei Herrn Schaller liegen. Ein Veranstalter kann kann die Betreiberverantwortung niemals vollständig übernehmen oder übergeben bekommen.

Der Betreiber selbst kann die Aufgaben nur dann wahrnehmen, wenn er die Anforderungen erfüllt. Auch ein Diplom-Kaufmann, als Betreiber einer Versammlungsstätte , kann ohne beispielsweise Meister für Veranstaltungstechnik zu sein, den Betrieb nicht im Sinne der MVStättV führen. (Quelle: Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung)

Neben den Menschen die derzeit in der Öffentlichkeit stehen, muss es also weitere Verantwortliche gegeben haben. Dies war auch der Rede des Ministers für Inneres und Kommunales, Ralf Jäger am 28.07.2010 zu entnehmen (Quelle: www.mik.nrw.de. So heißt es auf Seite 13 “Es wird natürlich zu klären sein, warum die Anweisungen des Sicherheitsbeauftragten des Veranstalters durch die Ordner des Veranstalters an den Einlassschleusen nicht umgesetzt wurden“.

Die Rede, bzw. die geschilderten Ergebnisse sollten aber ebenfalls mit einer gewissen Distanz gewertet werden. Ich finde auffällig, welche gute Arbeit die Polizei geleistet hat. Und eigentlich konnte Herr Jäger die Dinge welche wirklich von Interesse waren gar nicht schildern. “Aufgrund von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die in ein Strafverfahren münden können, dürfen wir einzelne Erkenntnisse nicht veröffentlichen, weil sie ermittlungsrelevant sein könnten“.

Dafür beinhaltet das Papier aber missverständliche Schilderungen wie “Nach der Planung des Veranstalters sollte das Veranstaltungsgelände gegen 11:00 Uhr – bei Bedarf bereits um 10:00 Uhr geöffnet werden. Tatsächlich hat dieser das Gelände erst um 12.04 Uhr vollständig geöffnet“.

Was heißt jetzt genau vollständig? Konnten die Besucher auf das Gelände? Wenn ja, wie viele?

Weiter heißt es “Der Grund dafür waren nach Feststellungen der Polizei Duisburg noch andauernde Planierarbeiten im eigentlichen Veranstaltungsbereich“.

Gemäß Versammlungstättenverordnung verletzt derjenige bereits Verkehrssicherungspflichten, der “unebene Fußböden nicht ausbessert…“  Weiter heißt es: “Hierbei ist die Abgrenzung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Bereich einer Versammlungsstätte entscheidend…” (Quelle: Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung)

Es wird vermutlich noch einige Wochen in Anspruch nehmen bis wirklich verlässliche Ermittlungsergebnisse vorliegen. Zwischenzeitlich sollten wir einige Worte aus der Trauerrede von  Hannelore Kraft (Quelle: RP-Online) wirken lassen:

Der Vater eines der Opfer hat mir eine Bitte mitgegeben, die sich an uns alle richtet. Der grausame Tod seiner Tochter könne im Nachhinein noch einen Sinn bekommen, wenn dieser Tod uns alle mahnt, unser aller Wertesystem zu überdenken. Der Mensch, sein Wohlergehen und seine Sicherheit müsse wieder wichtigste Leitlinie unseres Handelns sein, vor allen anderen Motiven. Das muss und wird unsere gemeinsame Verpflichtung sein“.

One Response to “Ereignisse auf der Loveparade Duisburg, bzw. wer kümmert sich um Oberbürgermeister Adolf Sauerland?”


  1. bundeslichtminister.de » Blog Archive » Duisburg… Says:

    [...] Fragen liefern werden. Stellvertretend verlinken wir auf einen Artikel von unserem Kollegen Antonius Quodt, der sich dem Thema so angenommen hat wie wir das von ihm kennen und schätzen: Ruhig und [...]

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