Nicht alle amerikanischen Vorbilder finde ich aus europäischer Sicht nachahmenswert. Einen gewissen Spielraum, oder besser formuliert eine Änderung der bisherigen Praxis bei der Ermittlung von Anwaltshonoraren, halte ich dagegen für längst überfällig. Aus finanzieller Sicht dürfte es weniger ehrgeizigen Anwälten und Kanzleien ziemlich egal sein ob ein Prozess gewonnen wird oder nicht, dass Honorar wird in jedem Fall gezahlt. Anders zum Beispiel bei Architekten, deren HOAI unter anderem durch die Einbindung von Generalunternehmern, oftmals in der Praxis nur noch die Wertigkeit einer Wunschliste zukommt. Gutes Geld für gute Arbeit, so wie es in vielen Dienstleistungsberufen üblich ist, könnte ab dem 01. Juli 2008 auch in deutschen Kanzleien zur angewandten Praxis gehören. Ungern erinnere ich mich an einen kleinen Verkehrsunfall in Köln, bei dem ich Wochen nach dem Ereignis von unsrer Versicherung erfuhr das ich nun plötzlich nicht der Geschädigte sei, sondern der Unfallverursacher. Recht überrascht beauftragten wir eine Brühler Kanzlei, deren Schwerpunkt wohl eher das Arbeitsrecht ist, mit der Bearbeitung des Bagatellschadens. Die erste Verhandlung lies ich mir auch nicht entgehen, und war recht zuversichtlich das der Vorgang in unserem Sinne geklärt werden könnte. Schließlich musste nur noch ein Zeuge angehört werden. Bei dieser Anhörung in der zweiten Verhandlung muss der Weg zum Kölner Amtsgericht wohl recht felsig gewesen sein. Jedenfalls blieben alle Argumentationen und Sachverhalte aus der ersten Verhandlung unberücksichtigt, bzw. wurden von der aus unserer Kanzlei entsandten, aber offensichtlich ahnungslosen “Stationsreferendarin” nicht erneut benannt. Mit Erhalt des Urteils fiel mir dann auch mein Alter Lehrer Knechtges wieder ein, der uns damals immer predigte, dass es vor Gericht kein Recht sondern nur ein Urteil geben würde. Ob die Dresdner Anwältin geahnt hat, die trotz des strikten Verbotes der erfolgsabhängigen Anwaltstätigkeit ein Entschädigungsverfahren für jüdische Alteigentümer anstrebte, was sie damit in der deutschen Juristenlandschaft auslösen würde? Das sie ein Drittel der erstrittenen Summe von € 150.000 als Honorar für ihre Leistung beanspruchte, hatte eine Strafe der Anwaltskammer Sachsen zur Folge. Daraufhin zog die engagierte Frau dann bis vor das Bundesverfassungsgericht – und gewann. Das höhste deutsche Gericht beauftrage den Gesetzgeber die Regelungen zu den Erfolgshonoraren zu überarbeiten. Sicherlich wird sich mit dem neuen Recht nicht umgehend alles ändern, aber bisherige Maßstäbe oder Selbstverständlichkeiten sind mit dem höchstrichterlichen Urteil wirklich in Frage gestellt.
Zum Originaltext von Tobias Sommer in der Welt am Sonntag vom 29.06.2008
Juli 1st, 2008 at 15:35
Erfolgshonorare künftig zulässig…
Das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren ist heute in Kraft getreten.
Rechtsanwalt und Mandant können künftig in einzelnen Fällen eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbaren.
Voraussetzung ist, da…